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Abwesenheitsnachricht für E-Mail-Postfächer des BDS

Einfach die Anforderungen des neuen SchAG erfüllen

Für Urlaubszeiten oder sonstige längere Abwesenheiten kann eine automatische Nachricht hilfreich sein. Um diese Einstellung vorzunehmen melden Sie sich unter der Internetadresse: https://login.mittwald.de an. Bitte beachten Sie, dass dies eine andere Internetadresse als die des Webmailers ist. Dort können Sie nun die Einstellungen zur Weiterleitung bzw. zum Autoresponder vornehmen. 

Die neuen Verwaltungsvorschriften zum neuen Schiedsamtsgesetz fordern für Schiedspersonen, die Anträge per E-Mail entgegennehmen, dass im Falle einer Verhinderung der Schiedsperson eine solche automatische Nachricht gesendet wird. DIes ist selbstverständlich hinfällig, wenn die Schiedsperson eingehende E-Mails über ein Mobiltelefon beantwortet.

Falls Sie noch keine E-Mail-Adresse des BDS mit @schiedsperson.de, @schiedsfrau.de oder @schiedsmann.de nutzen, beantragen Sie jetzt Ihre E-Mail-Adresse für ein professionelles Erscheinungsbild hier: Antrag E-Mail-Adresse

Übrigens: die E-Mails des BDS können Sie bequem mit Ihrem gewohnten E-Mail-Programm auf dem PC und Mobiltelefon abrufen!