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Die Landesvereinigung Nordrhein-Westfalen erstrebt die Förderung der äußer- und vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Sie ist für die Betreuung der jeweils ihr angehörenden Bezirksvereinigungen verantwortlich und vertritt im Einvernehmen mit dem Geschäftsführenden Bundesvorstand die Interessen des BDS innerhalb des Landes. Im übrigen vertritt die Landesvereinigung die Interessen der ihr angehörenden Bezirksvereinigungen gegenüber dem BDS. Sie hat die besondere Aufgabe, auch ihrerseits auf Landesebene für die praktische Aus- und Weiterbildung der Schiedsmänner, Schiedsfrauen und deren Stellvertreter zu sorgen. Darüber hinaus wahrt sie die besonderen Belange der Schiedsmänner, Schiedsfrauen und deren Stellvertreter auf Landesebene. - Im Rahmen der Aufgabenstellung hat die Landesvereinigung auf Landesebene insbesondere folgende Zuständigkeiten:
die Koordinierung der Aus- und Fortbildung in den Bezirksvereinigungen, - die Bestellung von Ausbildungsleitern bzw. Referenten außerhalb des Schiedsamtsseminars des BDS,
- Erstellung bzw. Beschaffung von Ausbildungsmaterial sowie Festlegung eines Ausbildungssystems für die Bezirksvereinigungen,
- die Unterstützung der Bezirksvereinigungen bei der Werbung von Mitgliedern,
- die Abstimmung mit den Bezirksvereinigungen bzw. unter den Bezirksvereinigungen hinsichtlich der Erhebung von Staffelbeiträgen,
- die Koordinierung bzw. die Überprüfung des Finanzgebahrens der Bezirksvereinigungen – zur Unterstützung des BDS -,
- Sicherstellung des Tätigwerdens von Bezirksvereinigungen in deren jeweiligen Aufgabenbereichen,
- die ständige Unterrichtung der Bezirksvereinigungen über die Arbeit des BDS,
- die Entgegennahme der Berichte der Bezirksvereinigungen,
- die Anmahnung der Durchführung der vorgeschriebenen Anzahl von Dienstbesprechungen durch die Direktoren bzw. Präsidenten der Amtsgerichte und die Anmahnung der rechtzeitigen Vornahme der jeweils fälligen Ehrungen,
- die Öffentlichkeitsarbeit auf Landesebene und
- sonstige der Landesvereinigung vom BDS zur eigenständigen Erledigung übertragener Aufgaben.
Die Landesvereinigung verfolgt ausschlie&lich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) 1977 in der jeweils gültigen Fassung. Die Vereinigung ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
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