Landesvereinigung Nordrhein-Westfalen
   
 

Wer trägt die allgemeinen Sachkosten des Schiedsamtes, z.B. Vordrucke, Fortbildungskosten, Erstausstattung mit Schild, Siegel, amtlichen Büchern etc. ? 


Alle Sachkosten des Schiedsamtes. tragen gem. § 12 SchAG NRW die Gemeinden.

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