Landesvereinigung Nordrhein-Westfalen
   
 

Gibt es eine Fachaufsicht über die Schiedsperson und wer übt diese aus?

Gemäß § 7 SchAG NRW grundsätzlich die Justizverwaltung. Erster Ansprechpartner ist hier immer der Direktor des zuständigen Amtsgerichtes, in dessen Bereich die Schiedsperson tätig ist.

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