Landesvereinigung Nordrhein-Westfalen
   
 

Besteht bei Schlichtungsverhandlungen Anwaltszwang ?

oder

Muss ich mich bei einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen ?

Nein. Grundprinzip der Schlichtungsverhandlung ist die direkte Einigung zwischen den persönlich anwesenden Parteien ohne Beteiligung von Bevollmächtigten oder Vertretern. Zu jeder Schlichtungsverhandlung sind aber Beistände zur Unterstützung der Parteien zugelassen.

StartseiteSeite drucken | Seite empfehlen Impressum | Sitemap