Kann ich für ein Schlichtungsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen ?
Nein. Gem. § 45 Abs. 4 SchAG NRW kann die Schiedsperson aber von der Erhebung von Kosten ganz oder teilweise absehen, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der zahlungspflichtigen Person geboten erscheint.