Landesvereinigung Nordrhein-Westfalen
   
 

Kann ich für ein Schlichtungsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen ?

Nein. Gem. § 45 Abs. 4 SchAG NRW kann die Schiedsperson aber von der Erhebung von Kosten ganz oder teilweise absehen, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der zahlungspflichtigen Person geboten erscheint.

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