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Informationen für Antragsteller und Antragsgegner
Was ist geschehen ?
Einer Person wurde von einer anderen etwas zugefügt, sie möchte einen Schaden ersetzt haben oder sie möchte, dass die andere Person etwas tut oder unterlässt.
Wann muss vor Klageerhebung ein Schlichtungsversuch stattfinden ?
Bei - Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses.
Das sind die sogenannten PRIVATKLAGEDELIKTE.
Bei allen Streitigkeiten über - Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert 600 € nicht übersteigt
- bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen z.B. Überwuchs (Äste, Wurzeln), Hinüberfall (Laub), Grenzbaum, Lärm, Rausch etc., Grenzabstand von Pflanzen
- Verletzung der persönlichen Ehre (nicht in Funk, Fernsehen, Presse begangen)
Das sind die sogenannten ZIVILSTREITIGKEITEN.
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